Die Glossare des HdBG

Goldene Bulle, 1356 Detailansicht

Stichwörter: Goldene Bulle, Goldene Bulle, 1356


1356 auf Hoftagen in Nürnberg und Metz verkündete Gesetzessammlung. Ihren Namen erhielt sie von den Goldenen Siegeln, die sechs der sieben Ausfertigungen besaßen. Die Goldene Bulle bildete einen zentralen Baustein der Reichsverfassung und war bis zum Ende des Alten Reichs 1806 gültig. Sie regelte, teilweise auf ältere Bestimmungen zurückgreifend, die Königswahl, legte die Zahl und Rechte der Kurfürsten fest und schloss endgültig päpstliche Mitwirkungsansprüche aus. Der neugewählte König hatte seinen ersten Hoftag in Nürnberg zu halten. Die Goldene Bulle ignorierte die hausinternen Regelungen der Wittelsbacher zur Teilnahme an der Königswahl und reservierte dieses Recht allein dem Pfalzgrafen bei Rhein. Von den sieben Ausfertigungen befinden sich heute zwei in bayerischen Archiven: die für die Kurpfalz im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, das für die Reichsstadt Nürnberg im Staatsarchiv Nürnberg.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns