Stichwörter: Gewaltenteilung
In der parlamentarischen Demokratie ist zur Wahrung des Rechtsstaates die Staatsgewalt geteilt in die
- gesetzgebende Gewalt (Legislative),
- vollziehende Gewalt (Exekutive) und
- richterliche Gewalt (Judikative),
die sich gegenseitig kontrollieren und einschränken.
Die gesetzgebende Gewalt in Bayern wird - abgesehen von der Volksgesetzgebung - durch den Landtag repräsentiert.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus