Stichwörter: Geschäftsordnung
Der Landtag gibt sich gemäß Art. 20 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung eine Geschäftsordnung in der die Regeln der parlamentarischen Arbeit festgelegt sind.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus