Stichwörter: Gericht
Wurde etwa zwei Mal jährlich vom Gerichtsherrn oder seinem Beauftragten (bei geistlichen Herrschaften war dies der Vogt) abgehalten. Dieser führte den Vorsitz in der Gerichtsversammlung. Behandelt wurden nur Fälle, in denen ein Kläger auftrat. Das Gericht
Aus: Glossar Bayern und Österreich im Mittelalter