Stichwörter: Gerechtigkeit
örtliches Real- und Sonderrecht; Recht zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes (z. B. Müller-, Schmied-, Bader-, Taferngerechtigkeit). Diese Rechte sind nicht an eine Person sondern an bestimmte Örtlichkeiten (z. B. an eine Mühle, an ein Haus) gebunden.
Aus: Flurnamen