Stichwörter: Gemeines Recht (= Ius commune)
Das durch die gelehrten Juristen kommentierte justinianische Recht, das als allgemeines und von den Kaisern anerkanntes Recht in Deutschland seit der so genannten Rezeption ergänzend und neben den lokalen Rechten galt.
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte