Die Glossare des HdBG

Geistlicher Rat Detailansicht

Stichwörter: Geistlicher Rat


Deutschordensbehörde, eingerichtet im frühen 17. Jahrhundert, zuständig für seelsorgerische und geistliche Belange im Meistertum.

Aus: Der Deutsche Orden

Oberste Kirchen- und Schulbehörde; 1570 (Vorläufer 1556/57) als herzogliche Zentralbehörde mit weitgehender Kontroll- und Strafbefugnis über den Klerus gegründet, mit geistlichen und weltlichen Räten besetzt.

Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 9/89
Aus: Politische Geschichte Bayerns