Stichwörter: Geistliche Schulaufsicht, Geistliche Schulaufsicht (19./20. Jahrhundert)
Aufsicht über das Volksschulwesen durch einen Geistlichen in fachlichen, aber auch in Glaubens- und Sittlichkeitsfragen, zurückgehend auf die entscheidende Rolle der Kirchen im Bildungswesen bis weit in die Neuzeit. Die Lehrerschaft kritisierte die geistliche Schulaufsicht schon früh. Abgeschafft wurde sie in Bayern aber erst zum 1. Januar 1919, als eine der ersten Maßnahmen der Regierung Eisner durch Kultusminister Johannes Hoffmann (MSPD, 1867-1930).
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns