Die Glossare des HdBG

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Stichwörter: Fraktionen


Fraktionen sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen im Landtag, zu denen sich Mitglieder des Bayerischen Landtags zusammengeschlossen haben. Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen sind im Bayerischen Fraktionsgesetz geregelt.
Fraktionsstatus haben im Bayerischen Landtag nur solche Parteien, welche bei der vorausgegangenen Landtagswahl mindestens 5% der Gesamtstimmenzahl im Land und mindestens 5 Sitze im Bayerischen Landtag erhalten haben. Ein Mitglied des Landtags kann nur einer Fraktion angehören (§ 5 der Geschäftsordnung).
Die Fraktionen regeln ihre Angelegenheiten einschließlich der Wirtschaftsführung durch Satzung. Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzende und ihren Vorstand. Die Fraktionen gestalten das politische Leben im Landtag. Dazu bereiten sie Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen vor, erarbeiten Vorlagen (Anträge, Gesetzentwürfe) und legen die Haltung der Fraktion in den Ausschüssen und der Vollversammlung fest. Die Sitzungen der Fraktionen sind nichtöffentlich.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus