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Föderalismus Detailansicht

Stichwörter: Föderalismus


Föderalismus ist das Gestaltungsprinzip einer aus mehreren Staaten zusammengesetzten rechtlichen Gemeinschaft, welche die Form des Staatenbundes oder des Bundesstaates aufweisen kann, im Sinne eines betonten Selbstbestimmungs- und Mitbestimmungsrechts der Gliedstaaten. Ein Bundesstaat verbindet auf Dauer mehrere Gliedstaaten (Bundesländer) zu einem Gesamtstaat mit gemeinsamer Verfassung; ein Staatenbund ist ein Zusammenschluss mehrerer souveräner Staaten zur Ausübung einzelner, genau festgelegter Hoheitsrechte.

Föderalismus bedeutet Aufteilung staatlicher Macht und damit Gewaltenkontrolle. Die deutschen Länder haben einen eigenen, nicht vom Bund abgeleiteten Staatscharakter mit demokratischer Verfassung, Parlament, Regierung, Gerichten, eigener Verwaltung und eigenen Steuereinkünften. Mit dem Föderalismus untrennbar verbunden sind Fragen der Kompetenzabgrenzung, z.B. welche Aufgaben die Länder in eigener Verantwortung erfüllen sollen und welche der Bund, oder wieviel Einfluss die Länder auf die Gesetzgebung des Bundes haben sollen. Der "kooperative Föderalismus" bezeichnet die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rahmen von Gemeinschaftsaufgaben, die 1969 in das Grundgesetz aufgenommen wurden, sowie die Zusammenarbeit der Länder untereinander im Bereich ihrer Kompetenzen (Beispiel: die Ständige Kultusministerkonferenz).

In enger Beziehung zum Föderalismus steht das Subsidiaritätsprinzip aus der katholische Soziallehre, wonach eine staatliche oder gesellschaftliche Aufgabe jeweils von der kleineren Einheit wahrgenommen werden soll; erst wenn die Aufgabe das Leistungsvermögen der kleineren Einheit übersteigt, dann soll die nächsthöhere Einheit sie wahrnehmen. Zum Föderalismus gehört aber auch das geschichtlich gewachsene Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürger in einem Staat, das sich sowohl auf den Gesamtstaat als auch auf den Gliedstaat bezieht.

Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen über die Notwendigkeit einer Modernisierung des föderalen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland haben Bundestag und Bundesrat am 16./17. Oktober 2003 eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt.

Föderalismus hat gerade aus deutscher Sicht neben der nationalen auch eine zunehmend wichtiger werdende europäische Dimension. Es geht darum, in der Europäischen Union regionale Vielfalt zu erhalten und auszugestalten, sowie den Regionen (in Deutschland den Ländern) Mitsprache auf europäischer Ebene zu sichern.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus

Föderalismus (von lat. foedus = Bündnis) ist ein historisch-genetischer Ordnungsbegriff, der das Spannungsfeld zwischen überstaatlicher und teilstaatlicher Gestaltung eines Gemeinwesens charakterisiert. In Bayern war der Föderalismus die inhaltlich in Grenzen variable Leitidee aller Staatsregierungen der Weimarer Republik und seit 1945 zugleich verbunden mit einem am bundesstaatlichen Prinzip orientierten Eigenstaatlichkeitsanspruch.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns