Stichwörter: Dringlichkeitsanträge
Dringlichkeitsanträge sind nach § 60 der Geschäftsordnung solche Anträge, deren Behandlung im grundsätzlich vorgesehenen Verfahren gegenstandslos würden.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus