Stichwörter: Dreiklassenwahlrecht
Undemokratisches Wahlrecht, bei dem die Wähler nach der Höhe ihrer Steuerleistung ein verschieden hohes Stimmgewicht besaßen.
Quelle: Aus: Hefte zur Bayerischen Geschichte und Kultur 13/91
Aus: Politische Geschichte von Sachsen und Thüringen