Die Glossare des HdBG

d'Hondt'sches Höchstzahlverfahren Detailansicht

Stichwörter: d'Hondt'sches Höchstzahlverfahren


Um die Umwandlung von Prozentergebnissen einer Wahl in Parlamentssitze so gerecht wie möglich zu gestalten, existiert in der parlamentarischen Praxis neben dem Hare-Niemeyer-Verfahren auch das d'Hondt'sche Höchstzahlverfahren. Der Belgier d´Hondt entwickelte 1882 ein Verfahren, das die Anzahl der Parlamentssitze nach einer vorher feststehenden Gesamtzahl für die Fraktionen nach deren Stärke berechnet. Danach wird die auf jede Partei entfallene Stimmenzahl nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt und das Ergebnis in einer Tabelle angeschrieben. Diese Zahlen werden nach ihrer Höhe quer durch die Parteien nummeriert. Den jeweils höchsten Zahlen wird der Reihe nach ein Sitz zugeteilt, bis die Gesamtzahl erreicht ist. Damit sind die auf die Parteien entfallenden Höchstzahlen = Sitze festgestellt. Das Höchstzahlverfahren wird im Bayerischen Landtag u.a. bei der Besetzung der Ausschüsse angewandt.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus