Stichwörter: Deutscher Bund
Der 1815 auf dem Wiener Kongress geschaffene Deutsche Bund stellte die Mischform zwischen einer bundesstaatlichen und staatenbündischen Lösung der deutschen Verfassungsfrage dar. Bis 1866 definierte er den Rahmen eines eher lockeren Zusammenschlusses der Nachfolgestaaten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Der Bund umfasste schließlich 41 Mitglieder. Einziges Bundesorgan war die - meist "Bundestag" genannte - Bundesversammlung in Frankfurt am Main, ein ständiger Gesandtenkongress unter österreichischem Vorsitz. Der Deutsche Bund endete 1866.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus