Die Glossare des HdBG

Dechant, Dekan Detailansicht

Stichwörter: Dechant, Dechant, Dekan, Dekan


Verantwortlicher Leiter einer Verwaltungseinheit unterhalb der Bistumsebene, bestehend aus ungefähr zehn (grch.: deka) Pfarrgemeinden. Der Dechant (in manchen Gegenden auch Dekan oder Erzpriester genannt) hat keine direkte Weisungsbefugnis den Gemeindeleitern gegenüber. Er übt in erster Linie eine Vermittlungsfunktion zwischen dem Bistum und den einzelnen Pfarreien aus und ist selbst Pfarrer. Er wird vom Dekanatsrat gewählt und vom Bischof ernannt. Die Amtszeit beträgt im Normalfall vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus