Stichwörter: Datenschutzbeauftragter
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den öffentlichen Stellen die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz. Er ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht seit 1. Oktober 1998 der Dienstaufsicht des Landtagspräsidenten (Artikel 33a Bayerischen Verfassung). Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten ist beim Landtag eingerichtet.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus