Stichwörter: Corpus Iuris Civilis
Seit dem 16. Jahrhundert übliche Bezeichnung für eine Sammlung des römischen Rechts, die durch Kaiser Justinian (527-565) um 533/34 veranlasst und mit Gesetzeskraft versehen wurde. Seit dem 11. Jahrhundert von allergrößter Bedeutung für die europäische Re
Aus: Bayerische Rechtsgeschichte