Die Glossare des HdBG

Corpus Iuris Civilis Detailansicht

Stichwörter: Corpus Iuris Civilis


Seit dem 16. Jahrhundert übliche Bezeichnung für eine Sammlung des römischen Rechts, die durch Kaiser Justinian (527-565) um 533/34 veranlasst und mit Gesetzeskraft versehen wurde. Seit dem 11. Jahrhundert von allergrößter Bedeutung für die europäische Re

Aus: Bayerische Rechtsgeschichte