Stichwörter: Bürgermeister, Bürgermeister (19./20. Jahrhundert)
Vorsteher einer Gemeinde, der deren Verwaltung in Zusammenarbeit mit anderen Gremien (Stadt- oder Gemeinderat, Magistrat, Gemeindeausschuss) leitet. Die rechtliche Stellung der bayerischen Bürgermeister wurde mehrfach neu definiert. Erhielten die Bürgermeister mit der Gemeindeordnung von 1869 eine starke Stellung, wurde dies 1919 deutlich zurückgenommen. Das NS-Regime wies dem Bürgermeister 1935-1945 die alleinige Leitung der Gemeinde nach dem Führerprinzip zu. Gemäß der bayerischen Gemeindeordnung von 1952 ist der Bürgermeister Leiter der Verwaltung und Vorsitzender des Gemeinderats und hat damit eine anspruchsvolle Doppelrolle.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns