Die Glossare des HdBG

Biersteuer Detailansicht

Stichwörter: Biersteuer


Die seit dem Mittelalter und dem 16. Jahrhundert bestehenden Abgaben auf Bier wurden im Königreich Bayern seit 1806 in einheitlicher Form von den Brauereien erhoben. 1870 sicherte sich Bayern die lukrative Biersteuer als Reservatrecht und konnte sie bis zur Erzbergerschen Finanzreform von 1919 behaupten. Seit 1919 erhielt der Freistaat nur noch eine erheblich niedrigere Beteiligung am Biersteueraufkommen des Reichs. Die Frage der Biersteuer war daher mehrfach Streitpunkt zwischen Bayern bzw. der Bayerischen Volkspartei (BVP) und dem Reich. Seit 1949 wird die Biersteuer zwar von Bundesbehörden erhoben, ihr Aufkommen steht aber den Ländern zu.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns