Die Glossare des HdBG

Beschlussfähigkeit Detailansicht

Stichwörter: Beschlussfähigkeit


Zur Beschlussfähigkeit des Landtags ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags erforderlich. In besonderen Fällen bedarf es auch anderer Mehrheiten, z. B. der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl oder einer Zweidrittelmehrheit des Landtags. Der Präsident muss in solchen Fällen durch ausdrückliche Erklärung feststellen, ob die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Landtags zugestimmt hat. (§§ 122, 166 der Geschäftsordnung).

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus