Stichwörter: Belagerungszustand
Im Falle des Ausnahmezustands konnte die Regierung durch Verhängung des Belagerungszustands zusätzliche Kompetenzen für sich beanspruchen und allgemeine Grundrechte aufheben.
In Bayern war der Belagerungszustand während des Ersten Weltkriegs gegeben; er wurde unter anderem dazu genutzt, die Wirtschaft zentral zu steuern. Infolge des am 21. Februar 1919 auf Ministerpräsidenten Eisner verübten Attentats verhängte der Zentralrat den Belagerungszustand über mehrere bayerische Städte und erwirkte dadurch unter anderem die Zensur der Presse und Versammlungsverbote.
Quelle: www.revolution.hdbg.de
Aus: Revolution