Stichwörter: Bayerisches Kriegsministerium
1808 gegründetes Ministerium, dessen Vorläufer der 1620 eingerichtete bayerische Hofkriegsrat und dessen Nachfolgeinstitutionen waren. Das für alle Angelegenheiten des bayerischen Militärs zuständige Ministerium besaß im Vergleich zu anderen Staaten besondere Machtfülle, da der Kriegsminister seit 1829 auch Oberbefehlshaber der Bayerischen Armee war und kein eigenes Armeekommando bestand. Mit der Revolution von 1918 wurde das Ressort in "Ministerium für militärische Angelegenheiten" umbenannt, 1919 wurde es infolge der Auflösung der eigenständigen Bayerischen Armee aufgehoben (Abwicklung bis 1921). Aufgrund seiner herausragenden Bedeutung besaß das Ministerium seit 1885 ein eigenes Archiv, das bis heute als Abteilung des Bayerischen Hauptstaatsarchivs besteht.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns