Die Glossare des HdBG

Bayerisches Konkordat, 1924 Detailansicht

Stichwörter: Bayerisches Konkordat, Bayerisches Konkordat, 1924


Da das bisherige Konkordat von 1817 stark auf den König zugeschnitten war, machte die Revolution von 1918 eine Neuregelung des Verhältnisses von katholischer Kirche und Staat in Bayern nötig. Das Konkordat von 1924/25 räumte der Kirche große Rechte ein (Ende staatlicher Besetzung kirchlicher Stellen, kirchliche Mitwirkungsrechtsrechte bei der Ernennung von Professoren, Bestandsgarantie für theologische Fakultäten, konfessionelle Lehrerbildung, Konfessionsschulen und Religionsunterricht). Der Freistaat Bayern verpflichtete sich ferner zu finanziellen Leistungen an die Kirche, größtenteils auf Basis der älteren Regelungen von 1817. Das Bayerische Konkordat gewann Modellcharakter für spätere Konkordatsabschlüsse deutscher Länder. Seine Gültigkeit wurde auch vom Reichskonkordat von 1933 nicht berührt.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns