Stichwörter: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Am 1. Oktober 1879 errichtete, oberste Instanz der Verwaltungsrechtspflege in Bayern, seit 1946 durch erstinstanzliche Verwaltungsgerichte auf Regierungsbezirksebene ergänzt. Die Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die sich auf Angelegenheiten des Landes- wie des Bundesrechts erstreckt, war anfangs auf einen genau festgelegten Katalog von Angelegenheiten beschränkt. Die Einführung der Generalklausel 1946 erweiterte die Kompetenzen auf alle Fälle, in denen eine Person ihre Rechte durch Verwaltungsakte verletzt sieht. Dadurch nahmen die Verfahrenszahlen insbesondere seit 1960 deutlich zu.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns