Stichwörter: Bayerische Kriegsgefangene, Bayerische Kriegsgefangene (Erster Weltkrieg und Weimarer Republik)
Die Kriegsgefangenschaft ist ein völkerrechtlicher Status, der Kriegsteilnehmer daran hindern soll, weiterhin an Kampfhandlungen teilzunehmen. Im Laufe des Ersten Weltkrieges gerieten von den 1.432.000 bayerischen Soldaten etwa 68.500 zu verschiedenen Zeiten in Kriegsgefangenschaft. Die Gefangenen wurden in allen beteiligten Staaten bald zu einem Problem, dessen Größenordnung man anfangs unterschätzt hatte.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns