Stichwörter: Bayerische Gesandtschaften, Bayerische Gesandtschaften (19./20. Jahrhundert)
Seit dem 17. Jahrhundert wurde das Netz der bayerischen Gesandtschaften sukzessive ausgebaut und das Gesandtschaftswesen in der Montgelaszeit professionalisiert. Im 19. Jahrhundert bestanden diplomatische Vertretungen des Königreichs Bayern bei fast allen größeren europäischen und deutschen Staaten. Die Reichsgründung von 1871 bedeutete keinen wesentlichen Einschnitt. Obwohl 1918 die Regierung Eisner versucht hatte, die während des Kriegs geschlossenen Gesandtschaften wieder zu eröffnen, mussten aufgrund der Weimarer Reichsverfassung 1919/20 die bayerischen Auslandsvertretungen aufgehoben werden. Die innerdeutschen Gesandtschaften und die beim Vatikan blieben bis 1933/34 bestehen.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns