Die Glossare des HdBG

Baukunstausschuss (kgl.-bay.) Detailansicht

Stichwörter: Baukunstausschuss (kgl.-bay.)


Ab 1829 wurde im Königreich Bayern das öffentliche Bauwesen dem Staatsministerium des Innern unterstellt. Als Kontrollorgan fungierte der von König Ludwig I. (reg. 1825-1848) eigens gegründete kgl. Baukunstausschuss, dem renommierte Architekten wie Leo von Klenze und Friedrich von Gärtner angehörten. Der Ausschuss prüfte nach einer Vorentscheidung der zuständigen Kreisbauämter die ästhetische Qualität aller Baupläne, die 500 Gulden überschritten. Erst mit der Unterschrift des Königs durfte ein Bauplan umgesetzt werden. Für Synagogen-Neubauten wurde meistens ein orientalisierender "Maurischer Stil" mit Rundbogenfenstern festgelegt und teilweise bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verwendet.

Quelle: Vgl. Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns (Hg.) / Cornelia Berger-Dittscheid (Bearb.): Mehr als Steine. Synagogen in Unterfranken. München 2021 (= Staatliche Archive Bayerns – Kleine Ausstellungen 68), S. 62-73. // Bayerisches Hauptstaatsarchiv / Annelie Hopfenmüller (Hg.): AK Der Baukunstausschuss König Ludwigs I. München 2015.
Aus: Jüdisches Leben in Bayern (hdbg.eu/juedisches_leben)