Die Glossare des HdBG

Bauernkammern, 1920-1933 Detailansicht

Stichwörter: Bauernkammern, Bauernkammern, 1920-1933


Berufsständische Interessenvertretung der Bauern, in Bayern mit Gesetz vom 20. März 1920 als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingerichtet. Neben technischer Beratung und fachlicher Aus- und Weiterbildung der Landwirte hatten die bayerischen Bauernkammern ihren Tätigkeitsschwerpunkt vor allem in der Vertretung bäuerlicher Interessen in der Wirtschafts-, Agrar- und Steuerpolitik. Sie wurden formal am 27. April, faktisch im Dezember 1933 aufgelöst.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns