Stichwörter: Bannmeile
Um die Arbeitsfähigkeit des Landtags zu schützen, sind öffentliche Versammlungen und Demonstrationen aufgrund des Bannmeilengesetzes von 1952 innerhalb der Bannkreises verboten.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus