Stichwörter: Bamberg, Bamberg, Hochstift: Verwaltung
Kristallisationspunkt der institutionalisierten Verwaltung des Hochstifts Bamberg war der Hof des Bischofs. Die klassischen Hofämter sind bereits im 11. Jahrhundert belegt. Spezialisiertere Ämter, wie Hofmeister und Kammermeister, sowie ein Ratsgremium erscheinen erstmals im 14. Jahrhundert, aus dem auch die ersten Besitzverzeichnisse überliefert sind. Im Zuge der Rezeption des gelehrten Rechts und einer größeren Verschriftlichung entstanden im 15. und 16. Jahrhundert feste Zentralbehörden (Kanzlei, Hofrat, Hofgericht, Hofkammer, Obereinnahme). Hochstifts- und Bistumsverwaltung wurden nun organisatorisch getrennt. Im 17. Jahrhundert ergänzten noch Hofkriegsrat und Geheimer Rat die "Weltliche Regierung" des Hochstifts. Dazu trat im 17. und 18. Jahrhundert eine wachsende Zahl von Spezialkommissionen. Unterbehörden (Ämter) sind seit dem 14. Jahrhundert nachweisbar, doch erlebte die Ämterorganisation bis zur Säkularisation 1802/03 große Wandlungen. Das territorial ohnehin nicht geschlossene Hochstiftsgebiet war zudem von Mediatherrschaften des Domkapitels und der Klöster Banz, Langheim und Michelsberg durchsetzt.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns