Die Glossare des HdBG

Bamberg, Domkapitel Detailansicht

Stichwörter: Bamberg, Bamberg, Domkapitel


Das Domkapitel Bamberg entstand bei der Gründung des Bistums Bamberg durch König Heinrich II. (reg. 1002-1022) spätestens bis 1012. Von Anfang an verfügte das als Vorbild gedachte Kapitel ein eigenes Vermögen. Das Bamberger Domkapitel besaß eine sehr starke Machtstellung: Spätestens seit 1398 unterstanden ihm die weiteren Kollegiatstifte der Bischofsstadt Bamberg, in der das Kapitel über umfangreiche Immunitätsbezirke gebot. Daneben besaß das Domkapitel eigene Ämter im Hochstiftsterrium (Staffelstein, Büchenbach, Fürth). Wahlkapitulationen sicherten dem Kapitel seit 1328 immer umfangreichere Mitregierungsrechte in Diözese und Hochstift. Dies führte bis ins 18. Jahrhundert immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen mit den Bischöfen, deren Handlungsspielraum das Domkapitel stark einengte. Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts verstand sich das Domkapitel als eine dem Adel vorbehaltene Korporation, das keine Nichtadeligen - auch nicht über den Umweg des Studiums - aufnahm. Nicht zuletzt deshalb stellte sich das Domkapitel im 15. und 16. Jahrhundert notwendigen kirchlichen Reformen eher entgegen. Erst Mitte des 18. Jahrhunderts gelang es, das Domkapitel teilweise zu entmachten. 1803 wurde es aufgehoben.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns