Stichwörter: Aufgeklärter Absolutismus
Durch die Aufklärung modifizierte Form des Absolutismus, die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, dass sich der Herrscher nicht mehr vor Gott und dem persönlichen Gewissen allein, sondern auch vor der Vernunft und der Öffentlichkeit verantwortlich fühlt und sich als "erster Diener des Staates versteht. Ein weiteres Merkmal des "aufgeklärten Absolutismus" ist eine Reformpolitik des Monarchen, die auf Wirtschaftsförderung und Modernisierung von Staat und Verwaltung etwa durch Rationalisierung der Gesetzgebung und Zentralisierung der Verwaltung zielt. Als Vertreter dieser Herrschaftsform gelten u.a. der preußische König Friedrich II. (der Große), Kaiser Joseph II. und Zarin Katharina II.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus