Stichwörter: Arbeitsvermittlung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsämter
Durch Reichsgesetz wurden die seit den 1890er Jahren entstandenen kommunalen Arbeitsvermittlungsstellen 1922 in einer deutschlandweit einheitlichen Organisation zusammengefasst. Mit der Einführung der Arbeitslosenversicherung 1927 ging die Arbeitsverwaltung in die Zuständigkeit des Reichs über. Auch die Bundesrepublik Deutschland übernahm seit 1952 wieder diese Aufgabe, die nach dem Zweiten Weltkrieg vorübergehend den Ländern zugefallen war.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns