Die Glossare des HdBG

Arbeitslosenversicherung Detailansicht

Stichwörter: Arbeitslosenversicherung


Nachdem in den 1890er Jahren die Gewerkschaften begannen, ihre arbeitslosen Mitglieder zu unterstützen, nahmen sich seit 1900 auch die Städte dieses Problems an. Seit 1915 und verstärkt ab 1918 erhielten die Kommunen für diese Aufgabe finanzielle Beihilfen von Reich und Ländern, 1923 wurden zusätzlich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer herangezogen. 1927 entfiel die bisher übliche Bedürftigkeitsprüfung, gleichzeitig wechselten Arbeitslosenunterstützung und Arbeitsvermittlung endgültig von der kommunalen Zuständigkeit in die des Reichs.

Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns