Die Glossare des HdBG

Appellationsprivileg Detailansicht

Stichwörter: Appellationsprivileg


Kaiserliches Privileg zugunsten eines Reichsstandes, das die Appellation der jeweiligen Untertanen an das Reichskammergericht von einer bestimmten Appellationssumme (Streitwert) abhängig machte oder ganz verbot (= unbeschränktes Appellationsprivileg).

Aus: Bayerische Rechtsgeschichte