Die Glossare des HdBG

Antragsrecht der Abgeordneten Detailansicht

Stichwörter: Antragsrecht der Abgeordneten


Jeder Abgeordnete hat das Recht, Anträge im Landtag einzubringen.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus