Stichwörter: Anklage
Der Landtag ist gemäß Artikel 61 der Bayerischen Verfassung berechtigt, gegen Mitglieder der Staatsregierung oder des Parlaments unter bestimmten Voraussetzungen Anklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu erheben.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus