Stichwörter: Anfragen
Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, Mündliche Anfragen oder Schriftliche Anfragen an die Staatsregierung zu richten, um Auskunft über Angelegenheiten zu erhalten, für die die Staatsregierung verantwortlich ist. Daneben können eine Fraktion oder 20 Abgeordnete eine sog. Große Anfrage (Interpellation) an die Staatsregierung richten. Das Fragerecht ergibt sich aus dem Recht der Abgeordneten, die Regierung bzw. die Verwaltung zu kontrollieren..
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus