Stichwörter: Aktuelle Stunde
Auf Antrag einer Fraktion findet aus aktuellem Anlass über eine konkret bezeichnete Frage, die von allgemeinem Interesse ist und in die Zuständigkeit des Landes fällt, eine Aussprache in der Vollversammlung statt (§§ 65 und 66 der Geschäftsordnung). Die Aktuelle Stunde ist Ausfluss des Kontrollrechts der Abgeordneten.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus