Stichwörter: Aktionsausschuss, Aktionsausschuss, 1918/19
Als Aktionsausschuss wurden verschiedene Gremien in der Revolutionszeit in Bayern 1918/19 bezeichnet, die sich jeweils aus Vertretern mehrerer Rätegremien oder auch anderer Institutionen zusammensetzten. Ein erster Aktionsausschuss mit 21 Mitgliedern wurde am 28. November 1918 gebildet, er koordinierte die Arbeit der verschiedenen Rätegremien. Ein neuer Aktionsausschuss mit 35 Mitgliedern entstand am 21. Februar 1919. Dieser verkleinerte, ständig tagungsbereite Rätekongress wählte den Zentralrat. Während es in der I. Räterepublik keinen Aktionsausschuss gab, bestand in der II. Räterepublik (ab 13. April 1919) als Regierungsorgan ein 15- bzw. 20-köpfiger Aktionsausschuss, der aus seiner Mitte einen Vollzugsrat bildete.
Quelle: www.historisches-lexikon-bayerns.de
Aus: Historisches Lexikon Bayerns