Stichwörter: Ältestenrat
Der Ältestenrat setzt sich aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und weiteren Abgeordneten nach dem Verhältnis der Fraktionsstärken zusammen. Mit dem Lebensalter hat die Bezeichnung "Ältestenrat" nichts zu tun.
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Durchführung der Geschäfte, er ist Beratungs- und Koordinierungsorgan in parlamentarischen Anglegenheiten und setzt insbesondere die Tagesordnungen der Plenarsitzungen fest (§ 15 der Geschäftsordnung).
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus