Stichwörter: Adresse
Die Adressen, die die beiden Kammern an den König richteten, waren zunächst als Ausdruck des Dankes für die Eröffnung des Landtags zu verstehen. Gleichzeitig enthielten sie die Versicherung, das vom König erstellte Arbeitsprogramm gewissenhaft zu erledigen. Im Lauf der Zeit nutzte vor allem die Kammer der Abgeordneten das Medium der Adresse jedoch auch, um (zunächst äußerst verhalten und in Höflichkeitsformeln gekleidet) Kritik und Wünsche an den Monarchen heranzutragen. Diesem Aspekt kam vor allem vor 1848/49 große Bedeutung zu, da die Abgeordneten bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht über das Initiativrecht im Landtag verfügten und mithin keine andere Möglichkeit sahen, dem König ihre Meinung und Anregungen zu Gehör zu bringen. Insgesamt ließ sich aus der Adresse die Grundhaltung herauslesen, in der die jeweilige Kammer in die Beratungen über das vom König gestellte Programm zu gehen gedachte. Für den Entwurf der Adressen setzten die Kammern eigene Kommissionen ein. Diese trugen den Text dann im Plenum vor, woraufhin sich nicht selten heftige Debatten über den endgültigen Wortlaut entwickelten.
Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus