Die Glossare des HdBG

Abtprimas Detailansicht

Stichwörter: Abtprimas


Bei den Benediktinern seit 1893 der Obere der Konföderation der Kongregationen mit Sitz in Rom. Er wird von den Äbten zunächst auf acht Jahre gewählt. Anschließend kann er auf jeweils vier Jahre unbegrenzt in seinem Amt bestätigt werden.
Bei den Augustiner-Chorherren seit 1959 der Obere der Konföderation der Kongregationen. Er wird abwechselnd aus einer Kongregation auf sechs Jahre gewählt und bleibt zugleich Abt seines eigenen Klosters.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1993, Band 1, Sp. 101.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)