Stichwörter: Abt, Abtpräses, Erzabt
Vorsteher eines selbstständigen Klosters. Wörtlich Vater (abgeleitet vom aramäischen ab). Wahl durch das Kapitel. Im Mittelalter wurde das klösterliche Selbstbestimmungsrecht oft nicht beachtet. Insbesondere bei Eigenklöstern bestimmte zumeist die Stiftersippe den Abt. Seit dem Konzil von Vienne (1312) muss der Abt ein Priester sein. Abzeichen des Abts sind stets der Stab und das Buch mit der Regel. Zusätzlich kann ein Abt die Pontifikalien erhalten. Siehe auch: Abtpräses; Abtprimas; Erzabt; Obere.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1993, Band 1, Sp. 96-99.
Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)