Die Glossare des HdBG

Abstimmung Detailansicht

Stichwörter: Abstimmung


Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für die Form der Abstimmung gibt es mehrere Möglichkeiten.

Einfache Abstimmung

Grundsätzlich wird über Beratungsgegenstände in einfacher Form abgestimmt. Die häufigste Form ist dabei die Abstimmung durch Handzeichen der Mitglieder des Landtags. Die einfache Abstimmung kann aber auch durch Aufstehen oder Sitzen bleiben erfolgen. Eine Gegenprobe wird in allen Fällen vorgenommen.

Namentliche Abstimmung

Bei dieser Form der Abstimmung, die nur von einer Fraktion oder mindestens 20 Mitgliedern des Landtags beantragt werden kann, übergeben die Abgeordneten eine amtliche, ihren Namen tragende farbige Stimmkarte, aus der sich ihr jeweiliges Abstimmungsverhalten ergibt, an Schriftführer bzw. Mitarbeiter des Landtagsamts zum Einwurf in die dafür bereit gestellten Urnen. Nach dem Abstimmungsvorgang verkündet der Präsident das Abstimmungsergebnis. Für bestimmte gesetzlich geregelte Fälle ist diese Abstimmungsform zwingend vorgeschrieben; z.B. hat die Schlussabstimmung über verfassungsändernde Gesetzesvorlagen immer in namentlicher Form zu erfolgen. Namentliche Abstimmungen werden oft beantragt, um auch später noch feststellen zu können, ob und ggf. mit welchem Votum sich ein Mitglied des Landtags an der Abstimmung beteiligt hat. Namentliche Abstimmungen finden in den Ausschüssen nicht statt.

Hammelsprung

Erscheint das Abstimmungsergebnis dem Präsidenten oder einem der Schriftführer zweifelhaft, findet der sogenannte Hammelsprung statt. Hierzu verlassen die Abgeordneten den Sitzungssaal, um ihn anschließend wieder durch eine mit Ja", Nein" oder Enthaltung" gekennzeichnete Tür zu betreten. Dabei werden sie von Schriftführern oder Mitarbeitern des Landtagsamts gezählt. Die kuriose Bezeichnung Hammelsprung" geht auf das Sinnbild über einer der Abstimmungstüren des alten Berliner Reichstages zurück. Dort war die griechische Sagengestalt Polyphem zu sehen, der seine Schafe zwischen den Beinen hindurch laufen ließ, um sie zu zählen. In den Ausschüssen gibt es keinen Hammelsprung.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus