Die Glossare des HdBG

Abgeordnete Detailansicht

Stichwörter: Abgeordnete


Die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, nicht nur einer Partei. Sie sind nur ihrem Gewissen verantwortlich und an Aufträge nicht gebunden (Art. 13 der Bayerischen Verfassung). Der Landtag besteht seit 1998 aus 180 Abgeordneten. Jeder Staatsbürger kann ab dem 18. Lebensjahr wählen und gewählt werden.

Quelle: Aus: CD-ROM und Internet-Projekt: Geschichte des bayerischen Parlaments, www.parlament.hdbg.de
Aus: Parlamentarismus