Die Glossare des HdBG

Aachener Regel (ältere Chorherrenregel) Detailansicht

Stichwörter: Aachener Regel, Aachener Regel (ältere Chorherrenregel)


Auf einer Reichsversammlung in Aachen verordnete Kaiser Ludwig der Fromme im Jahr 816 die Regel des hl. Benedikt als verbindlich für alle Mönche. Gleichzeitig wurden nun die Kanoniker („ordo canonicorum“) von den Mönchen („ordo monasticus“) deutlich geschieden und einer eigenen Regel unterworfen. Diese so genannte „Aachener Regel“ beruhte auf dem Statut für das Domkapitel des Bistums Metz aus der Mitte des 8. Jahrhunderts, verfasst von Bischof Chrodegang (712-766). Die Regularkanoniker sollten gemeinsam leben, jedoch weiterhin Privateigentum besitzen.
Literatur: Lexikon für Theologie und Kirche. Begründet von Michael Buchberger. Dritte völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Walter Kaspar u.a., Freiburg u.a. 1994, Band 2, Sp. 1094.

Aus: Klöster in Bayern (www.hdbg.de/kloester)