Philipp Auerbach war eine polarisierende Persönlichkeit im Bayern der Nachkriegszeit: Er erhielt hohe öffentliche Wertschätzung und wurde gleichzeitig massiv angefeindet. Der Shoah-Überlebende übernahm 1946 den Posten des "Staatskommissars für rassisch, religiös und politisch Verfolgte" in München. Als Generalanwalt für Wiedergutmachung und Präsident des Bayerischen Landesentschädigungsamtes umfasste sein Zuständigkeitsbereich ab 1949 vor allem für die "Wiedergutmachungspolitik" zugunsten ehemaliger Verfolgter des NS-Regimes. Darüber hinaus war er Mitglied des Direktoriums im Zentralrat der Juden in Deutschland. Sein Ressort verfügte über große finanzielle Mittel, die er zugunsten der Opfer unbürokratisch einzusetzen versuchte. 1951 wurde er dienstenthoben und verhaftet und 1952 in einem hochpolitisierten und antisemitisch aufgeladenen Prozess wegen Veruntreuung und Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Einen Tag später beging er Selbstmord. 1954 wurde Philipp Auerbach posthum durch einen Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags vollständig rehabilitiert.
Philipp Auerbach wurde als eines von zehn Geschwistern der Helene geb. Posen (1877-1930) und Aaron Auerbach (1869-1938) geboren, einem Chemikalien-Exportgroßhändler. Von April 1913 bis März 1922 besuchte er die jüdische Realschule in Hamburg, machte anschließend bei seinem Vater eine kaufmännische Lehre und besuchte gleichzeitig eine Drogisten-Fachschule. Auf Wunsch des Vaters hielt er sich zwei Jahre in Spanien auf, wo er unter anderem eine familieneigene Mine leitete und mehrere Sprachen erlernte. Nach Hamburg zurückgekehrt, trat er wieder in den väterlichen Großhandel ein. Philipp Auerbach heiratete 1931 die aus Hannover gebürtige Martha Levisohn (1906-1998). Die Ehe, aus der Helen Ruth verh. Rosenthal (1933-2019) hervorhing, wurde 1946 in Düsseldorf geschieden.
Als überzeugter Demokrat trat Auerbach in den 1920er-Jahren dem republikanischen Schutzverband Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold und der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei (DDP) bei. Nach der NS-Machtübernahme emigrierte er 1934 nach Belgien. In einem Vorort von Antwerpen gründete er eine rasch expandierende Import-Export-Firma für Chemikalien und beschäftigte zeitweise 2000 Arbeiter. Philipp Auerbach belieferte die sozialistische Regierung im Spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) und unterstützte sie auch durch das illegale Einschleusen deutscher Freiwilliger. Mit der Kriegserklärung Deutschlands an Belgien verlor Auerbach seine deutsche Staatsbürgerschaft. Trotzdem wurde er am 10. Mai 1940 als "feindlicher Ausländer" von den belgischen Behörden verhaftet und nach Frankreich abgeschoben. Von einem Internierungslager in das andere wechselnd, lebte er ständig in der Angst, nach Deutschland ausgeliefert zu werden. Französische Behörden lieferten Auerbach 1942 an die Gestapo aus, die ihn in Berlin als Dolmetscher einsetzte. Um die Jahreswende 1943/44 wurde Auerbach dennoch nach Auschwitz deportiert, wo er als Chemiker Medikamente für die Mithäftlinge sowie Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung herstellte. Nach Auflösung des Lagers am 18. Januar 1945 wurde er über das KZ Groß-Rosen in das KZ Buchenwald überstellt. Am 11. April 1945 wurde Buchenwald von der US-Armee befreit, die sich daraufhin zurückzog. Um einer Verschleppung in die Sowjetunion zu entgehen, setzte sich Philipp Auerbach nach Düsseldorf ab, wo er sich als aktiver Politiker für die SPD engagierte. Kurzzeitig wurde er dort als Sachbearbeiter beim provisorischen Regierungspräsidenten eingestellt, aber wegen zweifelhafter Aussagen zur eigenen Verfolgung bereits am 15. Januar 1946 wieder entlassen.
Philipp Auerbach engagierte sich bei der (Neu-)Gründung und Organisation der jüdischen Kultusgemeinden. Wegen seiner Verdienste setzte ihn die britische Militärregierung als Präsident des Landesverbandes aller jüdischen Kultusgemeinden der britischen Besatzungszone ein. Fünf Tage nach seiner Entlassung bat er den Bayerischen Ministerpräsidenten um die Übertragung eines vergleichbaren Amtes.
Mit Zustimmung der US-Militärbehörden übernahm Auerbach am 15. Oktober 1946 den Posten eines Staatskommissars für die Betreuung der Opfer des Faschismus ernannt (dann umbenannt in Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte in Bayern). In einer Doppelrolle sollte er die Interessen der Verfolgten des NS-Regimes gegenüber dem Staat, aber gleichzeitig auch die Interessen des Staates gegenüber den Ansprüchen Dritter vertreten. Mit Nachdruck unterstützte er die Anliegen der Displaced Persons in Bayern und konnte durch seine Autorität und seine Improvisationskunst Vieles für sie erreichen.
Mit Nachdruck wandte sich Auerbach gegen Rassismus und Antisemitismus. Er gehörte zur den Gründungsmitgliedern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und war Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern. Als prominente Stimme beeinflusste er die Debatte um die "Wiedergutmachung" wesentlich. Vergeblich setzte er sich dafür ein, auch andere Opfergruppen wie Sinti und Roma, Homosexuelle und Vergewaltigungsopfer zu entschädigen.
Um Auerbachs Einfluss zu mindern, betrieb der bayerische Justizminister Josef Müller (CSU) seine Einsetzung als "Generalanwalt für Wiedergutmachung": Auerbach sollte nurmehr die Seite der Verfolgten wahrnehmen, wogegen sich jedoch die US-Behörden aussprachen. Mit Verordnung vom 22. November 1949 erhielt Auerbachs Behörde schließlich die Bezeichnung "Bayerisches Landesentschädigungsamt", dem er als Präsident vorstand. Öffentlich gemachte Vorwürfe, dass Auerbach sich in fremde Zuständigkeiten einmische, politische Entscheidungen vorwegnähme und "rassisch" Verfolgte (sprich: Juden) bevorzuge, hielten einer näheren Prüfung nicht stand. Wegen angeblicher finanzieller und behördlicher Missstände wurde dennoch ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Auerbach wurde im März 1951 verhaftet und saß mehr als ein Jahr lang in Untersuchungshaft.
Der Prozess begann am 14. April 1952 vor dem Landgericht München I. Angeklagt war Auerbach u.a. wegen persönlicher Bereicherung und Veruntreuung von Entschädigungsgeldern. Nach 5 Monaten wurde er am 14. August 1952 zu 2 1/2 Jahren Gefängnis und 2700 DM Geldstrafe verurteilt. Das Gericht unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Josef Mulzer verurteilte Auerbach wegen Untreue, passiver Bestechung, Erpressung, Amtsunterschlagung, falscher Versicherung an Eidesstatt sowie unbefugten Führens eines akademischen Grades. Nicht bezweifelt wurden Auerbachs Verdienste um die Wiedergutmachung, er habe seine Geschäfte mit Fleiß erledigt, Bayerns Belange gut gewahrt und sich große Verdienste um die Auswanderung Zehntausender heimatloser Ausländer erworben. Auerbach griff das Urteil an, nannte es ein "Terrorurteil, wie es sonst nur in die Sowjetzone fällt" und kündigte Berufung an. Noch in der Nacht nach der Urteilsverkündung beging er Selbstmord und hinterließ einen Abschiedsbrief, in dem er diese Konsequenz seinen Richtern anlastete. 1954 wurde Philipp Auerbach durch einen Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags vollständig rehabilitiert.
Bilder
Literatur
- Ulla-Britta Vollhardt: Auerbach, Philipp (publiziert am 09.09.2025), in: nsdoku.lexikon, hrsg. vom NS-Dokumentationszentrum München, URL: https://www.nsdoku.de/lexikon/artikel/auerbach-philipp-43
- Hans-Hermann Klare: Auerbach. Eine jüdisch-deutsche Tragödie oder Wie der Antisemitismus den Krieg überlebte. Berlin 2022.
- Werner Ebnet: Sie haben in München gelebt. Biografien aus acht Jahrhunderten. München 2016, S. 63.
- Elke Fröhlich: Philipp Auerbach (1906-1952), "Generalanwalt für Wiedergutmachung". In: Haus der Bayerischen Geschichte (Hg.) / Manfred Treml / Wolf Weigand: Geschichte und Kultur der Juden in Bayern, Bd. 2: Lebensläufe. München 1988 (= Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 18), S. 315-320.
- Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag. Eine Chronik, München 2006, S. 90, 98 f.
Quellen
GND: 12208795X