- Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften in Göttingen und Würzburg
- 1794 Promotion zum Doktor der Philosophie und beginn des Jurastudiums, das er 1788/89 in Göttingen fortsetzt
- 1798 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften
- 1799-1821 Professor des Lehens- und Staatsrechts in Würzburg
- ab 1819 Mitglied des Bayerischen Parlaments in der Kammer der Abgeordneten
- 1819-1821 Prorektor der Universität Würzburg
- 1821-1832 Erster Rechtskundiger Bürgermeister der Stadt Würzburg; 30.03.1824 einstimmige Wiederwahl zum Bürgermeister auf Lebenszeit
- 12.1.1825 Wahl behrs als Abgeordneter der Städte in die neue Ständeversammlung; sowohl König Max I. Joseph wie auch König Ludwig I. verweigern Behr 1825, 1827 und 1831 unter Berufung auf § 44 des "Edikts über die Ständeversammlung" die Zulassung.
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27.07.1832 Behr gehört zu den Erstunterzeichnern einer Resolution gegen die Bundestagsbeschlüsse vom Juni 1832.
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29.08.1832 König Ludwig I. entzieht Behr sein Vertrauen. Eine Mehrheit der Gemeindebevollmächtigten beschließt, Behr zu entlassen.
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November 1832 Stadtkommissar Wiesend erhält vom Regierungspräsidenten Graf von Rechberg den Auftrag, belastendes Material gegen Behr wegen "hoch- und staatsverräterischer Umtriebe und Majestätsbeleidigung" zu sammeln.
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24.01.1833 Festnahme Behrs. 1833-1836 Untersuchungshaft in der Münchner Fronfeste. 18.09.1835 Behr wird wegen Majestätsbeleidigung und versuchten Hochverrats zu Festungsstrafe I. Grades (Kettenstrafe) verurteilt. 29.06.1836 Behr wird als Strafgefangener nach Passau in die Festung Oberhaus gebracht und darf sich später unter Bewachung in der Stadt aufhalten und eine Wohnung nehmen.
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1842 Übersiedlung nach Regensburg zu seiner Schwester. Nach Abdankung Ludwigs I. wird Behr am 30.03.1848 Behr voll rehabilitiert und entschädigt.
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27.04.1848 Wahl Behrs als Abgeordneter für Kronach ins Frankfurter Parlament.
- 1848 Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, zugleich deren Alterspräsident
- In seinen staatsrechtlichen Schriften ein früher Vorkämpfer des Rechtsstaats und der Volkssouveränität, durchgeführt in einer konstuitutionellen Monarchie.
- Werke (Auswahl): Ueber die Nothwendigkeit des Studiums der Staatslehre besonders auf Akademien (1800), Systematische Darstellung des Rheinischen Bundes (1808), Neuer Abriss der Staatswissenschaftslehre (1816), Staatswissenschaftliche Betrachtungen über Entstehung und Hauptmomente der neuen Verfassung des Bayerischen Staats (1818), Kritische Beleuchtung der Verhandlungen des Bayerischen Landtags 1827/1828 (1828), Bedürfnisse und Wünsche der Bayern (1830)