geboren: 05.03.1574,
Amberg
gestorben: 19.09.1610,
Heidelberg
Vater: Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz († 1583), Sohn des Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz; Mutter: Elisabeth (1539-1582), Tochter des hessischen Landgrafen Philipp des Großmütigen; Onkel Pfalzgraf Johann Kasimir (1543-1592), Administrator der Kurpfalz; 1593 Heirat mit -> Louise Juliane (1576-1644), Tochter -> Wilhelms I. von Nassau-Oranien († 1584), erster Statthalter der Vereinigten Niederlande; vier Söhne, vier Töchter, u. a. Kurfürst -> Friedrich V. von der Pfalz (1596-1632), -> Ludwig Philipp (1602-1655), Pfalzgraf zu Simmern, Luise Juliane (1594-1640), verheiratet mit Herzog -> Johann II. dem Jüngeren von Pfalz-Zweibrücken, Elisabeth Charlotte († 1660), verheiratet mit Kurfürst -> Georg Wilhelm von Brandenburg)
1574 wurde Friedrich IV. während der Statthalterschaft seines Vaters in der Oberpfalz in Amberg geboren. Nach dem frühzeitigen Tod seines Vaters, des lutherischen Kurfürsten Ludwig VI., übernahm sein Onkel Johann Casimir für den unmündigen Kurprinzen die Regentschaft und lenkte mit dessen kalvinistischer Erziehung sowie der Verdrängung der lutherischen Mitvormünder die Pfalz in die konfessionspolitischen Bahnen Friedrichs III. zurück. Nach Johann Casimirs Tod 1592 übernahm Friedrich IV. nominell die Regierung, wobei er unter großem Einfluss seiner Räte, insbesondere -> Christians I. von Anhalt-Bernburg stand, der als Statthalter in der Oberpfalz seit 1595 die Pfalz zum Zentrum einer antikaiserlichen, protestantischen Reichspolitik machte; diese Entwicklung fand mit der Gründung der Union im Jahr 1608 einen vorläufigen Höhepunkt. Friedrich, der das Heidelberger Schloss mit dem Friedrichsbau erweiterte, gab sich reichlich seinem Vergnügen - "bin wohl wieder voll gewest" - hin und ruinierte die ohnehin prekären Finanzen seines Landes vollends. Zukunftsträchtig war allerdings seine Gründung der Festung und Stadt Mannheim, der späteren Hauptstadt der Kurpfalz. Sein Nachfolger -> Friedrich V. war 14 Jahre alt, als sein Vater 1610 starb. Mit Herzog -> Johann II. von Zweibrücken hatte Friedrich IV. einen Vormund bestellt, der das Erbe für Friedrich V. gegen alle Begehrlichkeiten seitens der Pfalz-Neuburger und der bayerischen Wittelsbacher zu wahren verstand.